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01 Verzugszinsen berechnen

Was kostet der Verzug?

Verzugszinsen nach § 288 BGB, taggenau mit dem Basiszinssatz der Bundesbank je Halbjahr: neun Prozentpunkte darüber zwischen Unternehmen, fünf gegenüber Verbrauchern, dazu die 40-Euro-Pauschale. Wann der Verzug beginnt, rechnet das Werkzeug aus dem Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3).

Verzugsbeginn aus der Rechnung ableiten (§ 286 Abs. 3)

30 Tage nach Zugang und Fälligkeit; bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.

Betrag und Zeitraum eintragen.

02 Wie gerechnet wird

Basiszins plus Aufschlag, taggenau.

1

Zinssatz, § 288

Zwischen Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (Abs. 2), gegenüber Verbrauchern fünf (Abs. 1). Ist ein höherer Zins vereinbart oder aus anderem Rechtsgrund geschuldet, gilt der (Abs. 3). Bei Entgeltforderungen gegen Unternehmen kommt die Pauschale von 40 Euro hinzu (Abs. 5); sie wird auf einen Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

2

Basiszinssatz, § 247

Die Bundesbank gibt den Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli bekannt. Das Werkzeug trägt die vollständige Tabelle seit Juli 2002 und teilt den Zeitraum an jeder Änderung: Für jeden Abschnitt gilt der Satz, der an seinem ersten Tag galt. Jeder Tag zählt mit 1/365 seines Jahres, im Schaltjahr mit 1/366. Läuft der Verzug über den letzten bekannten Stand hinaus, wird der letzte Satz fortgeschrieben und das gesagt.

3

Verzugsbeginn, § 286

Ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (Abs. 3); gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Die 30 Tage sind eine Frist nach §§ 187, 188, 193 BGB: Der Tag des Zugangs zählt nicht, endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich. Verzug beginnt am Tag danach. Früher geht es mit Mahnung oder kalendermäßig bestimmter Leistungszeit (Abs. 1, 2).

4

Was nicht geht

Gerechnet wird der gesetzliche Zins auf eine Geldforderung. Nicht enthalten: Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit (§ 291), Zinseszinsen (§ 289 verbietet sie für Verzugszinsen), Mahnkosten und Anwaltsgebühren über die Pauschale hinaus, Teilzahlungen zwischendurch (dafür den Zeitraum teilen), Verjährung. Ob überhaupt Verzug vorliegt, hängt vom Einzelfall ab: Das Werkzeug rechnet, es entscheidet nicht.

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