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01 XRechnung erstellen

Die Rechnung als Datei, die jeder Empfänger annimmt.

Behörden nehmen seit 2020 nur noch E-Rechnungen an, Unternehmen müssen sie seit 2025 empfangen können und ab 2027 selbst schicken. Hier entsteht aus Absender, Empfänger, Positionen und Bankverbindung eine XRechnung 3.0 (UBL), die den amtlichen Prüfer besteht. Alles bleibt in deinem Browser; die Datei lädst du herunter und hängst sie an die Mail.

Rechnung

Rechnungssteller du

Rechnungsempfänger

Abweichende Lieferanschrift (Pflicht bei EU-Lieferung)

Positionen Nettopreise; die Steuer rechnet das Werkzeug

Zahlung

Die IBAN wird beim Tippen geprüft, bei deutschen Konten kommt die BIC aus der Bundesbank-Datei.

Hinweis auf der Rechnung optional

Ergebnis

Sobald alle Pflichtangaben stehen, liegt die Datei zum Herunterladen bereit.

XRechnung 3.0 (UBL 2.1) nach EN 16931 und den deutschen Regeln BR-DE; jede Datei aus der Prüfreihe lief durch den amtlichen KoSIT-Validator (Stand 2026-08-31): 0 Fehler, 0 Warnungen. Die Datei wird im Browser erzeugt und nirgends gespeichert; die Merken-Funktion legt Absender und Bankverbindung nur auf diesem Gerät ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

02 Was drin steckt

Ein Format, hundert Regeln.

1

Wer sie braucht

Wer an Bund, Länder oder Kommunen liefert, muss seit 2020 die XRechnung schicken, adressiert über die Leitweg-ID des Empfängers. Zwischen Unternehmen gilt seit 2025 die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen; ab 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz selbst elektronisch stellen, ab 2028 alle. Eine PDF ist dann keine Rechnung mehr.

2

Was das Werkzeug rechnet

Zeilenbetrag aus Menge mal Einzelpreis, Steuer je Kategorie und Satz auf die Summe der Zeilen, kaufmännisch auf den Cent gerundet, so wie die Regeln BR-CO-10 bis 17 es verlangen. Steuerkategorien S, Z, E, AE, K und G mit ihren Bedingungen: Ohne USt-IdNr. des Empfängers keine Umkehrung der Steuerschuld, ohne Lieferanschrift keine EU-Lieferung. Was fehlt, steht als Befund mit Regelnummer unter dem Formular.

3

Geprüft mit dem amtlichen Prüfer

Die KoSIT stellt den Validator bereit, mit dem die Rechnungseingänge der Verwaltung prüfen. Jede Datei aus der Prüfreihe dieses Werkzeugs (Behörde und Unternehmen als Empfänger, alle sechs Steuerkategorien, Steuernummer statt USt-IdNr., Korrekturrechnungen, Mengen mit vier Nachkommastellen) läuft dort durch: Schema, EN-16931-Regeln, deutsche BR-DE-Regeln, PEPPOL-Regeln. Ergebnis der letzten Reihe: 0 Fehler, 0 Warnungen.

4

Was nicht geht

Keine Gutschrift im Sinne einer Stornorechnung mit eigenem Dokumenttyp (dafür die Rechnungskorrektur nutzen), keine Rabatte und Zuschläge auf Dokumentebene, keine Anlagen im XML, keine Fremdwährung, kein ZUGFeRD-PDF. Wer regelmäßig viele Rechnungen schreibt, gehört in ein Rechnungsprogramm; dieses Werkzeug ist für die einzelne Rechnung an die Behörde oder den Kunden, der eine E-Rechnung verlangt. Ob eine Leistung steuerfrei ist, entscheidet nicht die Datei.

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